1. Vertragspartner:

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen DJ Alwin Ahlborn, Hildstraße 4, 66773 Schwalbach und ihrem Vertragspartner (Auftraggebern).

 

2. Vertrag:

Verträge zwischen DJ Alwin Ahlborn und ihren Auftraggebern entstehen durch - Annahme eines schriftlichen Angebotes - schriftlicher Vertrag - das gesprochene Wort

 

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung:

Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornogebühren wie folgt berechnet:

ab 30 Tage vor der Veranstaltung : 30 % der vereinbarten Gage

ab 20 Tage vor der Veranstaltung : 50 % der vereinbarten Gage

ab 10 Tage vor der Veranstaltung : 75 % der vereinbarten Gage

 

Ausnahme:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens DJ Alwin Ahlborn ist möglich durch: Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod; In diesem Falle wird durch DJ Alwin Ahlborn Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich oder schriftlich zu erfolgen.

 

4. Preise:

Preise von DJ Alwin Ahlborn verstehen sich in Euro und erhalten auf Grund Versteuerung § 19 (1) UST keine Mehrwertsteuer. Preisänderung, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen am Tag der Leistung gültige Preise zur Anrechnung.

 

5. Haftung:

Für Personen- und Sachschaden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Dj Alwin Ahlborn verursacht worden ist. Für Schäden am Equipment und Musikdatenträger ( Laptop Windows oder Mac ) von DJ Alwin Ahlborn, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern DJ Alwin Ahlborn durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörung beim Veranstalter, Stromausfall oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückzahlung einer Zahlung.

 

6. Gage:

Der Auftraggeber an DJ Alwin Ahlborn, verpflichtet sich, die Vereinbarte Gage laut Vertrag bzw. mündlicher Absprache an DJ Alwin Ahlborn nach gebrachter Dienstleistung in vereinbarter Form (Bar bzw. Überweisung) zu zahlen. Bei der Zahlungsart Überweisung ist die Gage innerhalb 10 Tagen an DJ Alwin Ahlborn zu entrichten, ansonsten behält es sich DJ Alwin Ahlborn vor eine Mahngebühr von 5 % der Gage zu erhaben.

 

7. GEMA, die Gesellschaft für musikalische Auführungs- u. mechanische Vervielfältigungsrechte:

Der Veranstalter wurde durch DJ Alwin Ahlborn darauf hingewiesen, dass er für die Abführung der GEMA-Gebühren und die Anmeldung der Veranstaltung bei der jeweiligen Behörde selbst verantwortlich ist.

 

Infos für den Veranstalter:

Die Pflicht einer eventuell nötigen GEMA - Anmeldung wird vom Veranstalter getragen und kann nicht auf den DJ übertragen werden. Wer in Deutschland Musik in der Öffentlichkeit wiedergibt, ist damit im Normalfall Kunde der GEMA. Kunden der GEMA sind aber auch alle Veranstalter von öffentlichen Musikdarbietungen. Dazu steht im Urheberrechtsgesetz zum Begriff der Öffentlichkeit: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“ Vereinfacht heißt dies: Praktisch jede Situation im Sinne des Urheberrechts ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest beispielsweise ist deshalb öffentlich.

 

Die private Party ist es dagegen nicht. - weitere Infos unter : www.gema.de

 

8. Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinne der Bestimmungen am nächsten liegende.

 

9. Gerichtstand:

Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Saarbrücken im Saarland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.







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